§1 Allgemeines / Geltungsbereich
- ProWebMa Stephan Schröder aus Herford (nachfolgend SENSITO genannt) erbringt alle
Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden
erkennt SENSITO nicht an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich,
wenn SENSITO in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos
erbringt.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der
Parteien, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
- SENSITO ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
einschließlich etwaiger Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen
mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung
kann per Mail oder durch einen Hinweis auf www.sensito.de erfolgen.
§2 Vertragsgrundlagen / Angebot / Zahlung
- SENSITO bietet Ihnen als Benutzer die Möglichkeit, sich auf dem Internetportal
www. sensito.de für verschiedene Veranstaltungen anzumelden. SENSITO leitet Ihre
Anmeldedaten an den jeweiligen Veranstalter weiter und übernimmt ggf. in dessen
Auftrag die Zahlungsabwicklung und kann auch Ergebnislisten der Veranstaltungen
zur Verfügung stellen.
- SENSITO kommt dabei lediglich eine vermittelnde Funktion zu. In Bezug auf die Veranstaltung
kommt lediglich zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer (also Ihnen) ein Vertragsverhältnis
zu Stande.
- Die Registrierung bei SENSITO ist kostenlos. Erst wenn Sie sich bei einer Veranstaltung
anmelden werden die vom Veranstalter erhobenen Gebühren fällig. Die Höhe der Gebühr
und das Zahlungsabwicklungsverfahren ist der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung
zu entnehmen.
- Bei der Zahlungsweise "Lastschrift" entspricht die erfolgreiche Abbuchung der verbindlichen
Anmeldebestätigung. Bei Überweisungen wird Ihnen die Anmeldung nach Zahlungseingang
verbindlich per Email bestätigt.
- SENSITO ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot in Form
und Inhalt zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen
Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem
Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.
§3 Haftung und Haftungsbeschränkung
- Für Schäden haftet SENSITO nur dann, wenn SENSITO oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen
eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden
Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SENSITO
oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich, so ist die Haftung von SENSITO auf solche typische Schäden begrenzt,
die für SENSITO zum Zeitpunkt des Vertragschlusses vernünftigerweise vorhersehbar
waren.
- Die Haftung von SENSITO für zugesicherte Eigenschaften, für Personenschäden sowie
aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
- SENSITO gibt keine Garantie dafür, dass die Internetseiten und Datenbanken permanent
verfügbar sind. Für Störungen die nicht im Einflussbereich von SENSITO liegen (höhere
Gewalt, Verschulden Dritter usw.) kann SENSITO keine Haftung übernehmen.
- Die in unseren Datenbanken vorhandenen Einträge werden von den jeweiligen Veranstaltern
selbst vorgenommen bzw. auf Basis der vom Veranstalter gelieferten Informationen
von uns erstellt. Wir können folglich keine Garantie für die Art und die Richtigkeit
dieser Einträge übernehmen. Sollten Sie fehlerhafte oder sonst in irgendeiner Form
anstößige oder rechtswidrige Einträge entdecken, melden Sie diese bitte bei unserem
Support.
- SENSITO ist nicht verpflichtet, die Einträge in den Datenbanken auf eventuelle Rechtsverstöße
zu prüfen.
- SENSITO übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten
Inhalte / Informationen. Für Schäden die sich aus der Verwendung dieser Inhalte
/ Informationen ergeben könnten haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
- In allen Fällen ist die Haftung von SENSITO auf den Betrag der geleisteten Vergütung
begrenzt, Haftungsobergrenze ist jedoch ein Betrag von € 2.500,00 pro Schadensfall.
§4 Pflichten des Teilnehmers
- Sie sichern zu, dass die von Ihnen angegeben Daten (Rechnungsanschrift, Bankverbindung,
etc.) richtig und vollständig sind.
- Im Falle einer Rücklastschrift verpflichten Sie sich, eine Gebühr von € 5,00 für
Bankgebühren & Bearbeitung an SENSITO zu zahlen.
- Sie sind verpflichtet, SENSITO bei der Leistungserbringung und einer möglichen Mangelbeseitigung
nach Kräften zu unterstützen.
-
Sofern Sie dritte Personen zu einer
Veranstaltung anmelden sind Sie verpflichtet, diese Personen über die Art und Verwendung
ihrer Daten durch SENSITO, sowie die SENSITO-Datenschutzerklärung zu informieren.
Außerdem dürfen Sie nur Daten von Dritten bei uns eingegeben, wenn Sie ausdrücklich
von diesen Personen dazu autorisiert worden sind.
- Sie stellen SENSITO von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer
Missachtung von §4.3 ergeben könnten.
Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist Herford.
- Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages
bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das
Amtsgericht Herford.
- Für die von SENSITO auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen
Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen
UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
- Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien
zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn
sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Stand August 2007
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