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Veranstaltungsübersicht
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstalter
§1 Allgemeines / Geltungsbereich
  1. ProWebMa Stephan Schröder aus Herford (nachfolgend SENSITO genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt SENSITO nicht an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn SENSITO in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
  3. SENSITO ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen einschließlich etwaiger Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung kann per Mail oder durch einen Hinweis auf www.sensito.de erfolgen.

§2 Vertragsgrundlagen / Angebot

  1. SENSITO bietet Ihnen als Veranstalter die Möglichkeit, Veranstaltungen auf dem Internetportal www.sensito.de vorzustellen. Ferner bieten wir Ihnen an, diverse kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört u.a. die Abwicklung des Online-Anmeldeverfahrens einer Veranstaltung und der Einzug der jeweiligen Teilnahmegebühren. Preise und den genauen Leistungsumfang lassen wir Ihnen gerne in Form eines schriftlichen Angebots zukommen.
  2. Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Veranstalter und SENSITO gilt erst durch Gegenzeichnung oder der ersten Erfüllungshandlung durch SENSITO als geschlossen.
  3. Eine Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum jeweiligen Monatsende möglich. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für SENSITO z.B. dann vor, wenn ein Zahlungsverzug von mehr als
    4 Wochen Dauer vorliegt.
  4. In Bezug auf die Veranstaltung kommt lediglich zwischen dem Veranstalter (also Ihnen) und dem Teilnehmer ein Vertragsverhältnis zu Stande. SENSITO kommt dabei also lediglich eine vermittelnde Funktion zu.
  5. Die Registrierung bei SENSITO und das Einstellen von Veranstaltungen in unsere Datenbank ist kostenlos. Erst wenn Sie eine kostenpflichtige Dienstleistung wie z.B. das Anmeldeverfahren in Anspruch nehmen werden die im Angebot vereinbarten Gebühren fällig.
  6. SENSITO ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot in Form und Inhalt zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.

§3 Zahlung / Verzugsfolgen

  1. Die vereinbarten Preise, gemäß geltender Preisliste, sind Bruttopreise. Sie enthalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.
  2. SENSITO stellt die Leistungen 1x monatlich in Rechnung, sofern der Rechnungsbetrag mindestens € 50,00 beträgt. Nach Anmeldeschluß erhalten Sie eine Abschlussrechnung über den jeweiligen Restbetrag.
  3. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Lastschrift. Falls Sie SENSITO mit dem Einzug der Teilnehmergebühren beauftragt haben, wird der Rechnungsbetrag entsprechend verrechnet.
  4. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist SENSITO berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu verlangen und die Leistungen sofort zu sperren. Bei Rücklastschriften aufgrund falscher Angaben (Bankverbindung) oder eines ungedeckten Konto berechnet SENSITO eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00. Es bleibt dem Kunden unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§4 Auszahlung von Teilnehmergebühren bei Lastschriftservice

  1. Wenn Sie SENSITO mit der Abbuchung der Teilnehmergebühren beauftragt haben überweist SENSITO zweimal im Monat alle bis dato eingegangenen Zahlungen abzüglich der mit SENSITO vereinbarten Vergütung auf das vom Veranstalter angegebene Konto.
  2. Sollte die Lastschrift bei einem Teilnehmer scheitern (z.B. mangels Kontodeckung oder Widerruf), dann verpflichten Sie sich, die Teilnehmergebühr zuzüglich der Rücklastschriftgebühren innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung an SENSITO zurück zu überweisen.

§5 Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Für Schäden haftet SENSITO nur dann, wenn SENSITO oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SENSITO oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von SENSITO auf solche typische Schäden begrenzt, die für SENSITO zum Zeitpunkt des Vertragschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
  2. Die Haftung von SENSITO für zugesicherte Eigenschaften, für Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
  3. SENSITO gibt keine Garantie dafür, dass die Internetseiten und Datenbanken permanent verfügbar sind. Für Störungen die nicht im Einflussbereich von SENSITO liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) kann SENSITO keine Haftung übernehmen.
  4. Die in unseren Datenbanken vorhandenen Einträge werden von den jeweiligen Veranstaltern selbst vorgenommen bzw. auf Basis der vom Veranstalter gelieferten Informationen von uns erstellt. Wir können folglich keine Garantie für die Art und die Richtigkeit dieser Einträge übernehmen. Sollten Sie fehlerhafte oder sonst in irgendeiner Form anstößige oder rechtswidrige Einträge entdecken, melden Sie diese bitte bei unserem Support.
  5. SENSITO ist nicht verpflichtet, die Einträge in den Datenbanken auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
  6. SENSITO übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte / Informationen. Für Schäden die sich aus der Verwendung dieser Inhalte / Informationen ergeben könnten haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  7. In allen Fällen ist die Haftung von SENSITO auf den Betrag der geleisteten Vergütung begrenzt, Haftungsobergrenze ist jedoch ein Betrag von € 2.500,00 pro Schadensfall.

§6 Pflichten des Veranstalters

  1. Sie sichern zu, dass die von Ihnen angegeben Daten (Rechnungsanschrift, Bankverbindung, etc.) richtig und vollständig sind.
  2. Sie sind verpflichtet, SENSITO bei der Leistungserbringung und einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.

§7 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Herford.
  2. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Herford.
  4. Für die von SENSITO auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
  5. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Stand August 2007



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