§1 Allgemeines / Geltungsbereich
- ProWebMa Stephan Schröder aus Herford (nachfolgend SENSITO genannt) erbringt alle
Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden
erkennt SENSITO nicht an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich,
wenn SENSITO in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos
erbringt.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der
Parteien, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
- SENSITO ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
einschließlich etwaiger Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen
mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung
kann per Mail oder durch einen Hinweis auf www.sensito.de erfolgen.
§2 Vertragsgrundlagen / Angebot
- SENSITO bietet Ihnen als Veranstalter die Möglichkeit, Veranstaltungen auf dem Internetportal
www.sensito.de vorzustellen. Ferner bieten wir Ihnen an, diverse kostenpflichtige
Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört u.a. die Abwicklung des Online-Anmeldeverfahrens
einer Veranstaltung und der Einzug der jeweiligen Teilnahmegebühren. Preise und
den genauen Leistungsumfang lassen wir Ihnen gerne in Form eines schriftlichen Angebots
zukommen.
- Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Veranstalter und SENSITO gilt erst durch
Gegenzeichnung oder der ersten Erfüllungshandlung durch SENSITO als geschlossen.
- Eine Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum jeweiligen Monatsende
möglich. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt für SENSITO z.B. dann vor, wenn ein Zahlungsverzug von mehr
als
4 Wochen Dauer vorliegt.
- In Bezug auf die Veranstaltung
kommt lediglich zwischen dem Veranstalter (also Ihnen) und dem Teilnehmer ein Vertragsverhältnis
zu Stande. SENSITO kommt dabei also lediglich eine vermittelnde Funktion zu.
- Die Registrierung bei SENSITO und das Einstellen von Veranstaltungen in unsere Datenbank
ist kostenlos. Erst wenn Sie eine kostenpflichtige Dienstleistung wie z.B. das Anmeldeverfahren
in Anspruch nehmen werden die im Angebot vereinbarten Gebühren fällig.
- SENSITO ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot in Form
und Inhalt zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen
Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem
Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.
§3 Zahlung / Verzugsfolgen
- Die vereinbarten Preise, gemäß geltender Preisliste, sind Bruttopreise. Sie enthalten
die derzeit geltende Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.
- SENSITO stellt die Leistungen 1x monatlich in Rechnung, sofern der Rechnungsbetrag
mindestens € 50,00 beträgt. Nach Anmeldeschluß erhalten Sie eine Abschlussrechnung
über den jeweiligen Restbetrag.
- Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Lastschrift. Falls Sie SENSITO mit dem Einzug
der Teilnehmergebühren beauftragt haben, wird der Rechnungsbetrag entsprechend verrechnet.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs ist SENSITO berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % p.a.
über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu verlangen
und die Leistungen sofort zu sperren. Bei Rücklastschriften aufgrund falscher Angaben
(Bankverbindung) oder eines ungedeckten Konto berechnet SENSITO eine zusätzliche
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00. Es bleibt dem Kunden unbenommen, einen geringeren
Schaden nachzuweisen.
§4 Auszahlung von Teilnehmergebühren bei Lastschriftservice
- Wenn Sie SENSITO mit der Abbuchung der Teilnehmergebühren beauftragt haben überweist
SENSITO zweimal im Monat alle bis dato eingegangenen Zahlungen abzüglich der mit
SENSITO vereinbarten Vergütung auf das vom Veranstalter angegebene Konto.
- Sollte die Lastschrift bei einem Teilnehmer scheitern (z.B. mangels Kontodeckung
oder Widerruf), dann verpflichten Sie sich, die Teilnehmergebühr zuzüglich der Rücklastschriftgebühren
innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung an SENSITO zurück zu überweisen.
§5 Haftung und Haftungsbeschränkung
- Für Schäden haftet SENSITO nur dann, wenn SENSITO oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen
eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden
Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SENSITO
oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich, so ist die Haftung von SENSITO auf solche typische Schäden begrenzt,
die für SENSITO zum Zeitpunkt des Vertragschlusses vernünftigerweise vorhersehbar
waren.
- Die Haftung von SENSITO für zugesicherte Eigenschaften, für Personenschäden sowie
aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
- SENSITO gibt keine Garantie dafür, dass die Internetseiten und Datenbanken permanent
verfügbar sind. Für Störungen die nicht im Einflussbereich von SENSITO liegen (höhere
Gewalt, Verschulden Dritter usw.) kann SENSITO keine Haftung übernehmen.
- Die in unseren Datenbanken vorhandenen Einträge werden von den jeweiligen Veranstaltern
selbst vorgenommen bzw. auf Basis der vom Veranstalter gelieferten Informationen
von uns erstellt. Wir können folglich keine Garantie für die Art und die Richtigkeit
dieser Einträge übernehmen. Sollten Sie fehlerhafte oder sonst in irgendeiner Form
anstößige oder rechtswidrige Einträge entdecken, melden Sie diese bitte bei unserem
Support.
- SENSITO ist nicht verpflichtet, die Einträge in den Datenbanken auf eventuelle Rechtsverstöße
zu prüfen.
- SENSITO übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten
Inhalte / Informationen. Für Schäden die sich aus der Verwendung dieser Inhalte
/ Informationen ergeben könnten haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
- In allen Fällen ist die Haftung von SENSITO auf den Betrag der geleisteten Vergütung
begrenzt, Haftungsobergrenze ist jedoch ein Betrag von € 2.500,00 pro Schadensfall.
§6 Pflichten des Veranstalters
- Sie sichern zu, dass die von Ihnen angegeben Daten (Rechnungsanschrift, Bankverbindung,
etc.) richtig und vollständig sind.
- Sie sind verpflichtet, SENSITO bei der Leistungserbringung und einer möglichen Mangelbeseitigung
nach Kräften zu unterstützen.
§7 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist Herford.
- Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages
bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das
Amtsgericht Herford.
- Für die von SENSITO auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen
Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen
UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
- Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien
zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn
sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Stand August 2007
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